ÄNDERUNGEN DER COVID-19-LOCKERUNGSVERORDNUNG AB 14.09.

  • Trainingseinheiten, soweit möglich, im Freien abhalten
  • Beginn- und Endzeiten der Trainingseinheiten, soweit möglich, so planen, dass TeilnehmerInnen unterschiedlicher Einheiten einander nicht begegnen
  • Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) beaufsichtigen
  • Handdesinfektionsmittelspender, falls nicht vorhanden, an allen Ein- und Ausgängen der Sportstätte aufstellen und Aufforderung zur Handdesinfektion aufhängen
  • Flüssigseife und Einweghandtücher, falls nicht vorhanden, in allen Waschräumen zur Verfügung stellen und Aufforderung zum Händewaschen aufhängen
  • Flächendesinfektionsmittel und Einweghandschuhe, falls nicht vorhanden, besorgen
  • 1-Meter-Mindestabstands-Schilder an allen Eingängen der Sportstätteaufhängen
  • Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) als Reserve für die TeilnehmerInnen, die ihren vergessen haben, besorgen und Aufforderung zum Tragen eines MNS in geschlossenen Räumen an allen Eingängen der Sportstätte aufhängen
  • wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste) aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
  • wer in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte,darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
  • eigene(s) beschriftete und befüllte Trinkflasche und Handtuch mitbringen
  • wenn möglich, bereits umgezogen zum Training erscheinen und nach dem Training zu Hause duschen
  • Mindestabstand 1 Meter (Ausnahme ist die eigentliche Sportausübung)