- Trainingseinheiten, soweit möglich, im Freien abhalten
- Beginn- und Endzeiten der Trainingseinheiten, soweit möglich, so planen, dass TeilnehmerInnen unterschiedlicher Einheiten einander nicht begegnen
- Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) beaufsichtigen
- Handdesinfektionsmittelspender, falls nicht vorhanden, an allen Ein- und Ausgängen der Sportstätte aufstellen und Aufforderung zur Handdesinfektion aufhängen
- Flüssigseife und Einweghandtücher, falls nicht vorhanden, in allen Waschräumen zur Verfügung stellen und Aufforderung zum Händewaschen aufhängen
- Flächendesinfektionsmittel und Einweghandschuhe, falls nicht vorhanden, besorgen
- 1-Meter-Mindestabstands-Schilder an allen Eingängen der Sportstätteaufhängen
- Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) als Reserve für die TeilnehmerInnen, die ihren vergessen haben, besorgen und Aufforderung zum Tragen eines MNS in geschlossenen Räumen an allen Eingängen der Sportstätte aufhängen
- wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste) aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
- wer in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte,darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause
- eigene(s) beschriftete und befüllte Trinkflasche und Handtuch mitbringen
- wenn möglich, bereits umgezogen zum Training erscheinen und nach dem Training zu Hause duschen
- Mindestabstand 1 Meter (Ausnahme ist die eigentliche Sportausübung)